Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Van der Valk Hotel Ghent, Akkerhage 10, 9000 Ghent.

1. Stornierungen und Reduzierung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen und Dienstleistungen.


1.1 Dateien bis zu 50 Personen.

  • Bis zu 45 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 40% der Teilnehmerzahl und die entsprechenden gebuchten Leistungen ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 20% der Teilnehmerzahl und die dazugehörigen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühr storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 14 und 7 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 10% der Teilnehmerzahl und der damit verbundenen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 7 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum sind feste Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % des Preises der Teilnehmerzahl oder der stornierten Leistungen fällig.

1.2 Dateien von 51 Personen

  • Bis zu und einschließlich 60 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 59 und 45 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 60% der Teilnehmerzahl und die entsprechenden gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 40% der Teilnehmerzahl und die dazugehörigen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühr storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 20% der Teilnehmerzahl und die damit verbundenen gebuchten Leistungen ohne Vertragsstrafe storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 14 und 7 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 10% der Teilnehmerzahl und der damit verbundenen gebuchten Leistungen ohne Stornierungsgebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 7 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum ist eine feste Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Preises der Teilnehmerzahl oder der stornierten Leistungen fällig.

2. Zimmer - Stornierungen und Reduzierung von Zimmerbuchungen.

2.1 Dateien bis zu 50 Zimmern.

  • Bis zu 45 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum können 50% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 25% der Zimmeranzahl pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 15 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum wird eine feste Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Preises der stornierten Zimmerbuchungen fällig.
  • Der Kunde muss dem Van der Valk Hotel Ghent mindestens 14 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum eine detaillierte Liste mit folgenden Angaben pro Zimmer liefern: Belegung (Einzel-, Doppelzimmer usw.), Name des/der betreffenden Teilnehmer(s) (d. h.: Name, Vorname, Nationalität). Im Falle einer verspäteten Lieferung der oben genannten Angaben können zusätzliche Kosten anfallen.

2.2 Dateien von 51 Zimmern bis einschließlich 100 Zimmern.

  • Bis zu 60 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum kann die gesamte Buchung oder ein Teil davon ohne Stornierungsgebühren storniert werden.
  • Zwischen 59 und 45 Tagen vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum können 75% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem geplanten Ankunftsdatum können 50% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Ankunftsdatum können 25% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornierungskosten storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 15 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum wird eine feste Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Preises der stornierten Zimmerbuchungen fällig.
  • Der Kunde muss dem Van der Valk Hotel Ghent mindestens 14 Tage vor dem ersten geplanten Ankunftsdatum eine detaillierte Liste mit folgenden Angaben pro Zimmer liefern: Belegung (Einzel-, Doppelzimmer usw.), Name des/der betreffenden Teilnehmer(s) (d. h.: Name, Vorname, Nationalität). Im Falle einer verspäteten Lieferung der oben genannten Angaben können zusätzliche Kosten anfallen.

2.3 Dossiers von 101 bis einschließlich 150 Zimmern

  • Bis zu 90 Tage vor dem ersten voraussichtlichen Anreisedatum kann die Reservierung ganz oder teilweise storniert werden, ohne dass Stornogebühren anfallen.
  • Zwischen 89 und 60 Tagen vor dem ersten geplanten Anreisetermin können 65% der Zimmeranzahl pro Nacht ohne Stornogebühren storniert werden. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Zwischen 59 und 45 Tagen vor dem Anreisedatum können 45 % der Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem Anreisedatum können 25 % der Anzahl der Zimmer pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Zwischen 29 und 15 Tagen vor dem Anreisedatum können 15 % der Zimmeranzahl pro Nacht storniert werden, ohne dass Stornogebühren anfallen. Jede weitere Stornierung wird zum Vertragspreis berechnet.
  • Weniger als 15 Tage vor dem Anreisedatum wird eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 100 % des Preises der stornierten Zimmerreservierung erhoben.
  • Der Kunde muss dem Van der Valk Hotel Gent spätestens 14 Tage vor dem ersten geplanten Anreisetermin eine detaillierte Liste mit folgenden Angaben pro Zimmer zukommen lassen: Belegung (Einzelzimmer, Doppelzimmer usw.), Name des/der betreffenden Teilnehmers/Teilnehmerinnen (nämlich: Name, Vorname, Nationalität). Bei verspäteter Lieferung können zusätzliche Gebühren erhoben werden.

    2.4 Dateien aus 151 Zimmern

    Je nach Größe der Datei (> 151 Räume) können unterschiedliche Bedingungen gelten, die pro Datei festgelegt werden.

3. Kaution und Rechnungsstellung

  • Die Kaution beträgt 50 % der Gesamtrechnung und ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen.
  • Sollte der Kunde die Bedingungen für die Zahlung der Anzahlung oder der Gesamtrechnung im Voraus nicht erfüllen, behält sich das Hotel das Recht vor, die Reservierung zu stornieren oder nur die Leistungen anzubieten, die dem Betrag der bereits geleisteten Anzahlung entsprechen.
  • Die im Vertrag angegebene Rechnungsadresse ist für den Veranstalter verbindlich, Änderungen können nur vor den Veranstaltungen und/oder Übernachtungen mitgeteilt werden. Rechnungen werden nur per E-Mail verschickt. Der Kunde stimmt dem mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Spätestens vor Beginn der Veranstaltung muss der Kunde eine E-Mail-Adresse für die Rechnungsstellung angeben. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
  • Am Ende der Aktivität wird die Endabrechnung erstellt, und der Teilnehmer verpflichtet sich, den endgültigen Rechnungsbetrag bei Verlassen der Aktivität zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Visa, Eurocard, Bankcontact oder Mastercard. Sofern nicht anders vereinbart
  • Die Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gemäß den allgemeinen Rechnungsbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrags sind, bezahlt werden.
  • Für Rechnungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden, werden ohne Vorankündigung Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat berechnet. Darüber hinaus wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des ausstehenden Rechnungsbetrags fällig, mindestens jedoch 50,00 €, unbeschadet der Anwalts- und Vollstreckungskosten. Alle Reklamationen jeglicher Art müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Proteste nicht mehr zulässig und werden als nicht existent betrachtet.
  • Wenn der Kunde eine Aktivität im Hotel von Van der Valk organisiert hat und zu diesem Zweck die Einrichtungen von Van der Valk (einschließlich der Bereitstellung von Hotelzimmern) genutzt hat und Van der Valk auf Wunsch des Kunden diese Einrichtungen/Hotelzimmer und Zubehör einem oder mehreren (vom Kunden zu diesem Zweck benannten) Teilnehmern einzeln in Rechnung gestellt hat so haften der Kunde und die betreffenden Teilnehmer dennoch gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller von den betreffenden Teilnehmern geschuldeten Beträge, sei es in Form von Kapital, Zinsen oder Kosten, an Van der Valk.

4. Vereinbarung

  • Diese Reservierungsvereinbarung tritt erst nach Annahme und somit Unterzeichnung durch Van der Valk in Kraft.
  • Solange dies nicht geschehen ist, ist Van der Valk gegenüber dem Kunden und/oder seinen Teilnehmern in keiner Weise verpflichtet, und Van der Valk ist berechtigt, die Veranstaltung als nicht existent zu betrachten und alle vom Kunden vorgesehenen Räume und/oder Flächen freizugeben und/oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
  • Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf irgendwelche Dienstleistungen von Van der Valk, bevor nicht ein endgültiger Vertrag unterzeichnet und beiden Parteien ausgehändigt worden ist. Nach der Unterzeichnung und somit Annahme durch Van der Valk werden alle Verpflichtungen zwischen den Parteien ausschließlich durch diesen Vertrag geregelt, der alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien ersetzt.
  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ausschließlich der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien Mündliche Vereinbarungen sind ungültig und nicht existent.
  • Der Veranstalter hat von den vorstehenden Bedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind, Kenntnis genommen und verpflichtet sich, sie einzuhalten.

5. Sonstiges

  • Erhöhung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen und Diensten
  • Informiert der Kunde Van der Valk weniger als 14 Tage vor dem geplanten Termin über eine Erhöhung der Teilnehmerzahl, so wird das Hotel alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um seine Leistungen für die erhöhte Zahl von Teilnehmern zu erbringen, ohne dass das Hotel für die Folgen haftbar gemacht werden kann, wenn es dies nicht oder nicht vollständig schafft die genaue Teilnehmerzahl wird in jedem Fall spätestens fünf Arbeitstage vor der Veranstaltung bestätigt.
  • Audiovisuelle und EDV-Ausstattung
  • Stellt Van der Valk dem Kunden audiovisuelles oder EDV-Equipment zur Verfügung, so ist der Kunde während der gesamten Dauer der Veranstaltung dafür verantwortlich. Unterbleibt ein entsprechender Hinweis unmittelbar nach der Bereitstellung, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde dieses Gerät in einem guten Zustand und funktionsfähig erhalten zu haben.
  • Verwendet der Kunde eigene und/oder von Dritten bezogene Geräte, so ist und bleibt der Kunde (unter ausdrücklichem Ausschluss von Van der Valk) während der gesamten Dauer der Veranstaltung für diese Geräte verantwortlich und hat gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden oder Diebstahl zu treffen.
  • Der Kunde muss dem Hotel im Voraus mitteilen, dass er die Wände, Tische oder den Boden des von ihm reservierten Zimmers benutzen möchte des Zimmers, das er reserviert hat. Auch für das Anbringen von Plakaten, Schildern, Fahnen oder sonstigem Werbematerial muss der Kunde vorher eine schriftliche Genehmigung von Van der Valk einholen.
  • Der Kunde muss sein gesamtes Material und seine Ausrüstung spätestens am Ende der Veranstaltung aus dem Hotel entfernen. Das Hotel kann nicht für Material/Ausrüstung verantwortlich gemacht werden, das nicht rechtzeitig entfernt wurde.

  • Reservierte Konferenzräume
  • Die Bezeichnungen der Konferenzräume, wie sie im Vertrag angegeben sind, sind nur beispielhaft und in keiner Weise verbindlich. Das Hotel ist berechtigt, die Bezeichnungen der Tagungsräume jederzeit und ohne Verpflichtung einseitig zu ändern. Van der Valk ist lediglich verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, und zwar spätestens am Tag der Ankunft.
  • Check-in/ Check-out Räume
  • Der Check-in ist ab 15.00 Uhr am Anreisetag möglich. Trifft der Kunde/Teilnehmer vor dieser Zeit ein, bemüht sich Van der Valk nach besten Kräften und ohne Verpflichtung, das Zimmer früher zur Verfügung zu stellen, kann aber nicht dazu verpflichtet werden.
  • Wenn der Kunde/Teilnehmer sicher sein möchte, dass sein Zimmer vor 15:00 Uhr zur Verfügung steht, ist dies nur möglich, wenn der Kunde/Teilnehmer eine Vorregistrierung vornimmt: Das bedeutet, dass die vorherige Nacht zu den normalen Tarifen gebucht werden mussen.
  • Die offizielle Check-out-Zeit ist 11 Uhr. Bei verspätetem Check-out und/oder Verlängerungen bis 17 Uhr ist ein Zuschlag in Höhe des Halbtagestarifs für das betreffende Zimmer zu zahlen. Außerdem hängt die Möglichkeit einer Verlängerung immer von der möglichen Verfügbarkeit des Zimmers ab und kann nicht garantiert werden.
  • Frühzeitige Abreise

    Entscheidet sich der Kunde für eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung oder entscheidet sich der Kunde/Teilnehmer, die Tagungsräume und/oder das Hotel vor dem gebuchten Abreisetermin zu verlassen, ist Van der Valk berechtigt, die verbleibenden geplanten/gebuchten Tage und/oder Nächte einschließlich der reservierten Einrichtungen/Ausstattungen in voller Höhe zum vertraglich vereinbarten Tarif in Rechnung zu stellen.
  • Fahrplan

    Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, seine Veranstaltung innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten zu beginnen und zu beenden. Van der Valk ist berechtigt, alle zusätzlichen Stunden oder sonstigen Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung dieses Zeitplans ergeben, dem Kunden in Rechnung zu stellen, der diese Kosten akzeptiert.
  • Auswahl des Menüs
  • Die endgültige Auswahl des Menüs und des Programms muss Van der Valk spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
  • Wenn die Menüwahl des Kunden nicht innerhalb dieser Frist gegenüber Van der Valk bestätigt wird, ist Van der Valk berechtigt, eine eigene Menüwahl zu treffen, um eine optimale Vorbereitung der Veranstaltung zu gewährleisten.
  • Ändert der Kunde seine Menüwahl weniger als sieben Tage vor der Veranstaltung, ist Van der Valk berechtigt, dem Kunden die durch die verspätete Wahl verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen (sofern es ihr gelingt, das geänderte Menü zu liefern).
  • Zusätzliche Anfragen

    Damit Van der Valk einen optimalen Service bieten kann, müssen alle zusätzlichen Wünsche bereits auf dem vorliegenden, vom Kunden unterzeichneten Dokument angegeben werden.

    Nur die spezifischen Anfragen, denen Van der Valk nachträglich ausdrücklich und schriftlich zustimmt, sind Bestandteil dieses Vertrags und der Verpflichtungen von Van der Valk.

  • Rauchverbot / Anti-Drogen-Politik

    Das Van der Valk Hotel Gent verfolgt eine strikte Anti-Drogen-Politik. Auf dem Gelände und in den Gebäuden sind der Verkauf, der Besitz und der Konsum von Drogen streng verboten.

    Auch der unzulässige Verkauf, Gebrauch oder Besitz von Distickstoffmonoxid fällt hierunter. Das Rauchen ist in den Gebäuden und somit auch in den Hotelzimmern nicht gestattet. Bei Feststellung eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen erhebt das Hotel eine Geldstrafe in Höhe von 150 € und fordert die betreffende(n) Person(en) auf, das Hotel unverzüglich zu verlassen.

6. Haftung/Versicherung

  • Der Kunde verpflichtet sich, eine Versicherung bei einer anerkannten belgischen Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die seine Haftung als Veranstalter während des vorgesehenen Zeitraums abdeckt.
  • Darüber hinaus hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Teilnehmer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten gemäß der Hausordnung des Hotels angehalten werden.
  • Dem Kunden bzw. seinen Teilnehmern ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Räume für Versammlungen zu nutzen, die mit extremen Ideologien und/oder Weltanschauungen verbunden sind oder die den normalen Hotelbetrieb direkt oder indirekt negativ beeinflussen oder die übrigen Hotelgäste stören könnten.
  • Der Kunde und seine Teilnehmer haften in jedem Fall gesamtschuldnerisch, wobei der eine gegenüber dem anderen in Verzug ist, um Van der Valk den Schaden oder die Belästigung zu ersetzen, die durch die Teilnehmer des Kunden verursacht werden, Zinsen und Kosten), die von einem der anderen Gäste/Auftraggeber gegen Van der Valk geltend gemacht werden könnten, infolge eines Schadens/einer Beeinträchtigung, den/die sie durch die Veranstaltung und/oder das Verhalten oder die Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Teilnehmer erleiden könnten.
  • Das Hotel kann in keiner Weise für den Diebstahl oder die Beschädigung von Waren/Gegenständen/etc. haftbar gemacht werden, die vom Kunden oder seinen Teilnehmern ins Hotel gebracht werden.

7. Stornierung/Entschädigung

  • Van der Valk hat das Recht, diesen Vertrag durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden, den Veranstalter, aufzulösen, wenn die oben genannten Bedingungen vom Kunden nicht eingehalten wurden. In diesem Fall schuldet dieser Van der Valk eine Entschädigung in Höhe von 50 % der Beträge, die der Kunde geschuldet hätte, wenn der Vertrag nicht aufgelöst worden wäre.
  • Stellt Van der Valk fest, dass sie die vom Kunden reservierten und von Van der Valk akzeptierten Zimmer/Tagungsräume/Einrichtungen nicht bereitstellen kann, muss Van der Valk den Kunden so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen. Van der Valk ist dann nur verpflichtet, dem Kunden gleichwertige Zimmer und Einrichtungen im nächstgelegenen gleichwertigen Hotel zur Verfügung zu stellen, wobei Van der Valk nur verpflichtet ist, dem Kunden die etwaige Preisdifferenz zu erstatten, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher anderer Entschädigung oder Kosten.
  • Kommt Van der Valk den Bestimmungen des vorigen Absatzes nach, so ist der Kunde verpflichtet, Van der Valk von allen Ansprüchen freizustellen, die von den Teilnehmern des Kunden gegenüber Van der Valk aufgrund der Nichtbereitstellung der vereinbarten Räume/Sitzungszimmer/Konferenzräume/Tagungen geltend gemacht werden können.

8. Brandverhütung und Sicherheitsverfahren

  • Die Notausgänge müssen stets frei von Hindernissen sein, und die Hinweise auf ihre Lage müssen für jeden, der sie benutzen kann, sichtbar bleiben. An den Panikschlössern darf nichts angebracht werden, und hinter den Türen dürfen keine Materialien im Voraus angebracht werden.
  • Treppenhäuser, die als Fluchtwege dienen, müssen frei von Hindernissen gehalten werden.
  • Es ist verboten, entflammbare, explosive oder gefährliche Flüssigkeiten oder Produkte in das Hotel einzuführen sowie Änderungen an den vorhandenen Anlagen, Materialien, Möbeln oder Ausrüstungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hotelleitung vorzunehmen Sollten sich solche Änderungen als notwendig erweisen, muss dies mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Hotelleitung beantragt werden
  • Vorhänge, Wandverkleidungen und sonstiges dekoratives Material, das an Wänden und Decken aufgehängt oder befestigt ist, müssen mindestens aus feuerhemmendem oder feuerfestem Material bestehen. Werden diese Materialien in Türöffnungen oder Fluren aufgehängt, müssen sie in der Mitte getrennt und so befestigt sein, dass sie leicht zur Seite gezogen werden können.
  • Elektrische Anlagen dürfen nicht überlastet werden.
  • Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht missbraucht werden.
  • Das Rauchverbot muss jederzeit beachtet werden.
  • Wenn der Veranstalter externes Sicherheitspersonal für die Veranstaltung engagiert, muss das beauftragte Sicherheitsunternehmen vom Innenministerium zugelassen sein und sein Personal muss dem Gesetz über private Sicherheitsunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Sicherheitsdienste vom 10. April 1999 über die Anzahl, den Namen und das bewaffnete oder unbewaffnete Sicherheitspersonal entsprechen.
  • Es muss darauf geachtet werden, dass die maximal zulässige Personenzahl in einem Zimmer nicht überschritten wird, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung des

9. Rechtsprechung/Gesetzgebung

  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht.
  • Für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, die Auslegung, die Ausführung des Vertrags oder die Rechnungsstellung bei dessen Ausführung sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Gent zuständig.